Forderungsberechtigten

  1. Genauso verhält es sich, wenn die Vertragsübernahme durch einen Eintritt eines neuen Gläubigers aus der Sicht des Bürgen erfolgt, wenn ein Partnerwechsel für diesen also auf der Seite des Forderungsberechtigten eintritt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)