Anders als von den Parlamentariern verlangt sieht das Gesetz dem Bericht zufolge keine Formvorschriften für Verfügungen vor.
( Quelle: Tagesschau Online vom 05.11.2004)
Bei Verstößen gegen das Zitiergebot ist die Justizrechtsprechung zufolge eigener Auslegung rigoroser als die Verwaltungsrechtsprechung kraft Gesetzes bei Verstößen gegen Formvorschriften über Verwaltungsakte (124).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Anders als von den Parlamentariern verlangt, sieht das Gesetz auch keine Formvorschriften für Verfügungen vor.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.11.2004)
Der Gesetzgeber habe die Durchsetzung dieses Auskunftsrecht nicht durch besondere Formvorschriften - wie etwa einen Anwaltszwang - erschweren wollen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)