Forstwirten

  1. Zugleich wird Land- und Forstwirten ein "angemessener Ausgleich" für wirtschaftliche Nachteile durch Naturschutzmaßnahmen zugesprochen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Dabei schließt das Land Verträge mit Bauern und Forstwirten ab, die ihre Grundstücke gegen Honorar pflegen und erhalten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.08.2001)
  3. Für wirtschaftliche Nachteile, die den Land- und Forstwirten durch naturschutzbedingte Nutzungseinschränkungen entstehen, soll es einen finanziellen Ausgleich geben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Aufgrund der einfachen und präzisen Messung ist das Chlorophyll-Meßgerät auf breites Interesse bei Land- und Forstwirten gestoßen. ( Quelle: )