Freibeträge

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  1. Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht in der Erhöhung der Freibeträge für Sozialhilfeempfänger "einen sinnvollen ersten Schritt". ( Quelle: Welt 1997)
  2. Die Freibeträge zur Altersversorgung sollen verdoppelt werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  3. Bei Abfindungen im Rahmen der Altersteilzeit, die bis Ende 2006 abgeschlossen werden, sollen die Freibeträge auch dann weiter gelten, wenn die Gelder erst nach dem 1. Januar 2007 ausgezahlt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.12.2005)
  4. Durch den damit möglichen Verzicht 'auf eine aufwendige Neubewertung von Grundbesitz' und deutlich höhere Freibeträge für die Erben müßten sich die Finanzämter künftig nur noch mit 'größeren Vermögensübergängen' befassen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Die SPD- Länder wollen künftig allerdings wesentlich höhere Freibeträge bei der Bemessung der Vermögensteuer ansetzen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Wegen der geltenden hohen Freibeträge bleiben deshalb tatsächlich Sozialrenten gegenwärtig bis zur Höhe von 68 774 Mark für Alleinstehende, bei Ehepaaren sogar bis zu 120 492 Mark steuerfrei. ( Quelle: Die Zeit (06/1997))
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