Freiheit der Berufswahl

  1. Das Grundgesetz garantiert die Freiheit der Berufswahl. ( Quelle: Die Zeit (38/1998))
  2. Es stellt erstmals zwingend klar, dass die Freiheit der Berufswahl den Vorrang vor professoralem Korps-Geist hat. ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.12.2004)
  3. Starre Altersgrenzen - auch tarifvertraglich vereinbarte - betreffen immer die Freiheit der Berufswahl, nämlich die Freiheit der Berufsbeendigung (126). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Freiheit der Berufswahl, Wahl des Wohnsitzes, nicht einmal die elementarsten Bürgerrechte stehen ihm zu. ( Quelle: Spiegel Online vom 10.04.2005)
  5. Gesetzliche Vorschriften seien wegen der im Grundgesetz verankerten Freiheit der Berufswahl schwierig. ( Quelle: Die Welt vom 13.12.2005)
  6. Dem Sender Freies Berlin sagte sie jetzt, dies sei ein verfassungsrechtliches Problem, weil die Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung tangiert sei. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)