Freistellungsansprüche

  1. Vor allem die geänderte Fassung des Betriebs- und Unternehmensbegriffs schafft hier neue Probleme, wie die mögliche Wahl zusätzlicher Betriebsräte beziehungsweise die Ausweitung der Freistellungsansprüche durch verminderte Schwellenwerte. ( Quelle: Die Welt 2001)