Fremdverschulden“

  1. Leitender Oberstaatsanwalt Hubert Vollmann, der sich alle Auskünfte zu dem Fall vorbehalten hat, sieht „auf Grund der Auffindungssituation keinerlei Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden“. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)