Im Ergebnis des Funktionswandels haben die Konsumgenossenschaften eine Doppelnatur angenommen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Besonderen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht Klemm auf dem Gebiet des Funktionswandels im weiteren Sinne; die Aufgaben der Kursmakler würden sich z. B. verändern.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)