Am 11. April 1994 spricht Richter Gerd Dreythaller Mehmet Güdük aus Mangel an Beweisen frei.
( Quelle: TAZ 1995)
Also Juni 1993: Die schrecklichen Brandanschläge von Mölln und Solingen sind bereits passiert, die Stimmung im Land ist gereizt, und plötzlich, sagt Güdük, hätten er und seine Frau wiederholt Drohanrufe bekommen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)