Güterstand

  1. Bisherige Sonderregelungen wie die Erklärung über den Güterstand vor der Eintragung entfallen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 30.10.2004)
  2. Der zustimmungsfreie Teil regelt neben der behördlichen Eintragung der Lebenspartner das Namensrecht, den Güterstand und zahlreiche weitere familienrechtliche Fragen. ( Quelle: )
  3. Die Ehegatten müssen darin erstens um Berichtigung des genau zu bezeichnenden Grundbuchs nachsuchen, zweitens erklären, welche Anteile sie anstreben und drittens, wie bereiets erewähnt, daß sie nicht für den alten Güterstand optiert haben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  4. Tip: Am besten man vereinbart eine 'modifizierte Zugewinngemeinschaft', das heißt für den Fall der Scheidung gilt die Gütertrennung, für den Erbfall gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)