Gartenpforten

  1. Der Münchner Biergarten bleibt bis 23 Uhr geöffnet und muß nicht, wie es ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vorsah, aufgrund lärmender Freiluftfreunde schon um 21.30 Uhr seine Gartenpforten schließen. ( Quelle: TAZ 1995)