Das Gesamtbild der Gebäudefassade würde durch das Anbringen einer Parabolantenne "erheblich beeinträchtigt", auch wenn der Eingriff in die Gebäudesubstanz gering sein könne.
( Quelle: Tagesschau vom 03.03.2005)
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs überwiegen dann das Eigentumsrecht des Vermieters und das stimmige Gesamtbild der Gebäudefassade, das durch Parabolantennen erheblich beeinträchtigt werden könne.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 05.11.2005)
Die Flachglas-Solartechnik GmbH, Köln, hat Fassaden-Elemente aus Flachglas mit integrierten Solarzellen entwickelt: Damit wird die Gebäudefassade zum alternativen E-Werk.
( Quelle: )