Gebäudehöhe

  1. Im Ausschreibungstext ist ausdrücklich darauf hingewiesen, daß "grundsätzlich von einer Gebäudehöhe von 21 Metern auszugehen ist". ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Keine einheitliche Gebäudehöhe, sondern stufig angeordnete Flachdächer. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.12.2001)
  3. Sollten die Richter an der Gebäudehöhe nicht wackeln, wackelt der Standort für die Nordwest-Piste aber umso mehr. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.08.2002)