Im Ausschreibungstext ist ausdrücklich darauf hingewiesen, daß "grundsätzlich von einer Gebäudehöhe von 21 Metern auszugehen ist".
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Keine einheitliche Gebäudehöhe, sondern stufig angeordnete Flachdächer.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.12.2001)
Sollten die Richter an der Gebäudehöhe nicht wackeln, wackelt der Standort für die Nordwest-Piste aber umso mehr.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.08.2002)