Gebührenpflicht

  1. Es hieß: Ein Antrag auf Befreiung gelte gleichzeitig als Anmeldung der Gebührenpflicht, sofern das noch nicht geschehen sei. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Ist dies von vornherein oder infolge nachträglicher, vor der Vollwirksamkeit der Teilanmeldung eintretender Ereignisse nicht der Fall, so fehlt oder entfällt der Rechtsgrund für die Gebührenpflicht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. In der wurde erklärt, heute gelte die Gebührenpflicht bis 19 Uhr. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  4. Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Bezieher einer kleinen Rente können von der Gebührenpflicht ganz oder teilweise befreit werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.02.2005)
  5. Studentenhaushalte, die ihr knappes Budget nicht mit monatlich 16,15 Euro zusätzlich belasten wollen, können sich aber von der Gebührenpflicht befreien lassen. ( Quelle: Spiegel Online vom 26.02.2003)