"Sehr giftig" oder "giftig" laut Gefahrstoffverordnung sind 17 Prozent der auf dem Gelände der Chemiefirma Cassella AG an der Hanauer Landstraße gelagerten Rohstoffe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Ferner sind gem. § 44 II dieser Verordnung die Technischen Regeln zur Gefahrstoffverordnung, insbesondere das Regelwerk TRGS 512 über Begasungen, veröffentlicht worden (BArbBl 1/1987, 57).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nach dem Urteil der Kasseler Richter ist die Asbestrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen statt der Gefahrstoffverordnung anzuwenden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)