Besoldungsrecht Statt mit dem Dienstalter zu steigen, sollen sich Professorengehälter künftig aus einem Mindestbetrag (7000 bzw. 8500 Mark) sowie variablen Gehaltsbestandteilen (im Schnitt 2000 bzw. 3100 Mark) zusammensetzen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.06.2001)