Gehaltshöhe

  1. Eckpfeiler der betrieblichen Altersvorsorge // In Pensionsfonds oder Pensionskassen können Arbeitgeber Beiträge bis zu vier Prozent der Gehaltshöhe ab 2002 frei von Steuern und Sozialabgaben einzahlen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.05.2001)