Gehaltstarife

  1. Lohnverzicht kann das Land Berlin nach Einschätzung von Experten nur durchsetzen, wenn Ende 2002 erneut über Gehaltstarife verhandelt wird - allerdings nur in Absprache mit den anderen Bundesländern und dem Bundesinnenministerium. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.11.2001)