Gehbinderten

  1. Zur Erinnerung: Außergewöhnlich Gehbinderten Menschen steht eine bestimmte Anzahl von Taxifahrten im Quartal zu, außerem dürfen sie mit dem Pkw im eingeschränkten Halteverbot halten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.04.2003)