Geistesgutes

  1. Als Plagiat bezeichnet man allgemein die bewusste Aneignung fremden Geistesgutes, Plagiator ist derjenige, der ein fremdes Werk oder Teile eines fremden Werkes als sein eigenes Werk ausgibt und somit "geistigen Diebstahl" begeht. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)