Gemeinwirtschaftlichkeit

  1. Ob solche Zahlungen die Grenze zur so genannten Gemeinwirtschaftlichkeit überschreiten - was nach geltendem Recht die Ausschreibung nach sich ziehen müsste - hat auch der Europäischen Gerichtshof bislang nicht geklärt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.07.2003)