Genehmigungsdirektion

  1. Die Koblenzer Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hatte den Klägern die Auflage gemacht, den Hinweis anzubringen, dass ihre Schaf-Felle wegen Erstickungsgefahr nicht als Schlafunterlage für Säuglinge bis zum Alter von zwölf Monaten geeignet sind. ( Quelle: Südwestrundfunk vom 07.06.2005)