Außerdem wurde die Generalklausel für Ausnahmen vom Kartellverbot aus dem EG-Vertrag übertragen.
( Quelle: Welt 1996)
Durch eine Generalklausel in Art.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
De lege ferenda bleibt daher erwägenswert, die wettbewerbsrechtlche Generalklausel im Sinne der Konzeption Schrickers auf ihre wettbewerbliche Zielrichtung zurückzuführen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)