Genitalbeschneidung

  1. Ein Jahr später klassifizierte der oberste Gerichtshof in Frankreich weibliche Genitalbeschneidung als "Gewalttat, die zu Verstümmelungen führen kann", und belegte sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.04.2005)