Geräuschgründen

  1. Das gelingt leider nur teilweise: So mußte man sich aus Geräuschgründen auf den 800erMotor mit 37 kW (50 PS) beschränken; das ungleich durchzugsstärkere 1000er-Triebwerk ist für das mittlerweile hochsensible Ohr des Gesetzes ganz einfach zu laut. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)