Gerichtsmedizinisches

  1. Wenn ein Mann, dem ein Gerichtsmedizinisches Institut nach einer korrekten Haaranalyse üppigen Kokain-Verbrauch nachgewiesen hat, in seiner Beichte erklärt: "Es handelt sich um gelegentliche Einnahme im privaten Bereich. ( Quelle: DIE WELT 2001)