Gerichtsstatut

  1. So weisen die Freiburger Experten Kai Ambos und Steffen Wirth in einer Studie darauf hin, dass das Gerichtsstatut höchsten Ansprüchen an ein faires Verfahren entspricht und der missbräuchlichen Einleitung von Verfahren vorbeugt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.10.2001)