Zuvor hatte schon n-tv-Geschäftsführer Karl-Ulrich Kuhlo eine entsprechende Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes gefordert.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Denn der Paragraph 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes, auf den das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht verweist, besagt, daß Aufnahmen während der Gerichtsverhandlung unzulässig sind.
( Quelle: Welt 1997)