Gesamtleistungswerts

  1. Die Ausbildungsanrechnungszeit wird nur mit 75 % des Gesamtleistungswerts bewertet, höchstens aber mit 75 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten - insoweit also eine sowohl generelle als auch individuelle Begrenzung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)