Gesamtstaat

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  1. Dies ergibt sich aus der Mitsprachebefugnis der Alliierten ebenso wie aus der fehlenden Legitimation der beiden Teilstaaten, für den Gesamtstaat zu sprechen (93). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Es ergibt sich ein überraschender Einblick in das Spannungsverhältnis von Gesamtstaat und Ländern, das für die habsburgische Herrschaft fortan kennzeichnend blieb. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)
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