Geschäftsbedingung

  1. Danach wird grundsätzlich angenommen, daß eine Allgemeine Geschäftsbedingung vom Unternehmer gestellt wurde - und damit unter das AGB- Gesetz fällt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Gibt es keinerlei Befristung, was selten ist, und wurde der Vertrag anhand vorgefertigter Formulare verfasst, dann ist die Vereinbarung als Allgemeine Geschäftsbedingung ohnehin unwirksam. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.12.2004)