Geschäftsunfähigkeit

  1. "Eine Bank, welche eine wegen Geschäftsunfähigkeit des Anweisenden nichtige Anweisung ausführt, erwirbt damit keinen Bereicherungsanspurch gegen den Anweisenden." ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Der in Münster ansässige, nach eigenen Angaben bundesweit größte Spielbank-Betreiber bezweifelt die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen. ( Quelle: Spiegel Online vom 20.04.2002)