Gesellschafter-Geschäftsführer

  1. Nach den geichlautenden Anstellungsverträgen sollte jeder Gesellschafter-Geschäftsführer als Vergütung jeweils 40 % des Gewinns der GmbH vor Steuern, mindestens jedoch 48000 DM und höchstens 144000 DM erhalten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)