Gesellschafters

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  1. Sie sehen hinter den heftigen Auseinandersetzungen um den Betriebsrat und der zum Jahresende angekündigten Schließung von WohnNatur eine gezielte Strategie der Geschäftsleitung beziehungsweise des Gesellschafters, den Betriebsrat loszuwerden. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Möglich ist aber eine vertragliche Einziehungsregel in bezug auf die Geschäftsanteile im Falle des Todes eines Gesellschafters (§ 34 GmbHG). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Richtig ist allerdings der Hinweis der Bet. zu 3, daß der BGH nicht zusätzlich die Aufnahme des Gesellschafterzusatzes des namensgebenden Gesellschafters gefordert hat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Soll man die Firma, die nach dem Rückzug ihres wichtigsten Gesellschafters, der France Telecom, vor dem Konkurs steht, mit staatlichen Bürgschaften über Wasser halten? ( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.09.2002)
  5. Willi Weiblen, Chef der Stadtkämmerei, begründete die Aufteilung damit, daß es auch im Interesse des Gesellschafters Stadt sein müsse, einem erfolgreichen Betrieb die Gewinne für weitere Geschäftstätigkeit zu überlassen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  6. Der Gesellschaftsvertrag ist am 21. Juli 1995 abgeschlossen und am 23. Oktober 1995 und 16. Dezember 1995 abgeändert in 5 (Einziehung), 12 (Tod eines Gesellschafters) und 3 (Stammkapital). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  7. Der Gesellschaftsvertrag ist am 22. Dezember 1995 abgeschlossen und am 9. April 1996 abgeändert in 17 (Einziehung) und 24 (Tod eines Gesellschafters). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  8. Dieses Minus sei jedoch im Wesentlichen durch das Ausscheiden eines großen Gesellschafters bedingt. ( Quelle: Die Welt Online vom 26.06.2004)
  9. Der Gesellschaftsvertrag ist am 6. August 1996 abgeschlossen und am 14. November 1996 abgeändert in 3 (Stammeinlage) und 13 (Tod eines Gesellschafters). ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  10. Falsch ist: "Und seit einer überaus turbulenten Gesellschafterversammlung Mitte März ist Schamoni auch die Position des geschäftsführenden Gesellschafters los." ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
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