Gesellschaftsverträglichkeit

  1. Die Gesellschaftsverträglichkeit einer Sendung dürfe nicht erst diskutiert werden, wenn es erneut zu Grenzüberschreitungen durch übermäßige Sexualisierung, das Vorführen von Kleinkindern oder gar "Judenwitze" gekommen sei. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 24.02.2005)