Gesetzgebers“

  1. Zudem hätten die Kassen weder die Möglichkeit, Verträge mit Krankenhäusern ohne Zustimmung der Länder zu kündigen, noch könnten sie Einfluß auf die Arzneimittelverordnung nehmen. „Hier fehlt jede Unterstützung des Gesetzgebers“, bemängelte Barske. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)