Gesetzgebungskompetenz

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  1. Dort wird zunächst einmal zu klären sein, ob ein Bundesland in dieser Frage überhaupt die Gesetzgebungskompetenz hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.09.2001)
  2. Zum Teil erhebliche Differenzen gibt es in der Frage der Gesetzgebungskompetenz: welche Gesetze darf künftig der Bund und welche die Länder erlassen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 17.12.2004)
  3. Zu den Projekten, die erst im nächsten Jahr angegangen werden sollen, gehörten dagegen die Einführung eines Kombilohn-Modells, die Abschaffung des Ladenschlußgesetzes und die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Ladenschluß auf die Länder. ( Quelle: Die Welt vom 19.08.2005)
  4. Bei der Umsetzung komplizierter EU-Gesetze beispielsweise aus dem Umweltbereich müssen bis zu 35 nationale Regelungen geändert werden - Fluch der geteilten Gesetzgebungskompetenz. ( Quelle: Handelsblatt vom 24.11.2005)
  5. Justizminister Geert Mackenroth äußerte am Osterwochenende deutliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und schloss einen Gang nach Karlsruhe nicht mehr aus. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.03.2005)
  6. Die Gesetzgebungskompetenz der Länder ist nur in Schwundstufen feststellbar, weil sich die Bundesgesetze im Interesse der so genannten Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik ständig ausgebreitet haben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.09.2004)
  7. Damit gab er der Verfassungsbeschwerde von fünf Ärzten statt, die in dem Paragraphenwerk einen Verstoß gegen die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit sowie gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sahen. ( Quelle: Welt 1998)
  8. Heute setzen diejenigen auf den "chinesischen Andropow", die sich politische Reformen erhoffen, etwa eine wirkliche Gesetzgebungskompetenz des Parlaments und eine unabhängige Justiz. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  9. Die Länder haben sich diese Abtretung der Gesetzgebungskompetenz dadurch vergüten lassen, dass sie ihre Mitspracherechte via Bundestag gestärkt haben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.12.2002)
  10. Diese sind der Auffassung, dass der Bund in der Frage der Hochschulgebühren seine Gesetzgebungskompetenz überschritten habe. ( Quelle: Tagesschau Online vom 10.11.2004)
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