Gespensterl

  1. Der grantelt sich ein bisschen gramgebeugt durch die Werkstattauflösung seines Verwandten und merkt, weil er es nicht merken will, nicht, dass er neben allerlei Gerümpel auch die Fürsorgepflicht für ein flammendrothaariges Gespensterl geerbt hat. ( Quelle: Die Welt Online vom 16.10.2003)