Gewahrsamsberechtigten

  1. Seiner Ansicht nach wurde Giselas Totenruhe verletzt: unabhängig davon, wer - 'mit oder ohne Zustimmung des Gewahrsamsberechtigten' - das Grab geöffnet hat 'und über den Inhalt nach Gusto verfügt'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)