Gewaltausübung

  1. Als Bewährungsauflage ordnete das Gericht an, dass der 35-Jährige eine Therapie gegen seine Neigung zu sexueller Gewaltausübung machen muss. ( Quelle: )
  2. Dabei hilft es nicht, dass die NRO sich ganz auf die Überredung verlassen und nichts mit der Gewaltausübung zu tun haben, die ja weiterhin den Regierungen obliegt. ( Quelle: FREITAG 2000)