Gewaltenteilung

  1. Das Ziel der Reform besteht darin, dass endlich auch in Frankreich das von Montesquieu (1689-1755) gelehrte Ideal von der "séparation des pouvoirs", der Gewaltenteilung, verwirklicht wird. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Effektiverer Einsatz von Fördermitteln ließe sich nicht nur über eine Fusion von DSB und NOK erzielen, sondern auch über eine klare Gewaltenteilung zwischen Spitzen- und Breitensport. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Wir müssen beginnen, uns über ein angemessenes Konzept der Gewaltenteilung zwischen Kommunalverwaltung, Bund und Ländern innerhalb der Hauptstadt zu verständigen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.02.2004)
  4. Präsident Jelzin konnte den beiden Kammern des Parlaments seinen Willen nicht aufzwingen, das Prinzip der Gewaltenteilung beginnt sich in Rußland durchzusetzen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  5. Der demokratische Fraktionsführer im Senat, Harry Reid, nannte es nun "bestürzend, dass die Republikaner so geringen Wert auf die von den Vätern der Nation eingeführte Gewaltenteilung legten". ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.05.2005)
  6. Das Auswärtige Amt in Bonn teilte dazu mit, Bonn nehme entsprechend dem Prinzip der Gewaltenteilung keinen Einfluß auf das laufende Verfahren, das ausschließlich in den Händen des Berliner Kammergerichtes liege. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  7. Eine solche Resolution "verletzt die Verfahrensregeln des Hauses, bedroht die Gewaltenteilung und entspricht nicht verfassungsmäßigem Muster", schrieb Hyde. ( Quelle: Welt 1998)
  8. Dabei wird ein Justizskandal erkennbar, der eigentlich die Republik erschüttern müsste: Die Gewaltenteilung wird in Österreich zu Gunsten der Polizei suspendiert. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.03.2005)
  9. In Artikel 11 (Gewaltenteilung) prangert die Schill-Partei die politische Verfilzung und die persönliche Bereicherung der herrschenden Klasse an. ( Quelle: Junge Freiheit 2000)
  10. Gewaltenteilung und Menschenrechte basieren unmittelbar auf christlichen Werten. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 13.12.2004)