Gewerbearten

  1. Deshalb müsse sich die Gewerbeuntersagung auf alle Gewerbearten und auch auf jegliche Tätigkeit als leitender Angestellter erstrecken. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.11.2001)
  2. Das ist rechtlich zutreffend. Das von der zuständigen Behörde erlassene Gewerbeverbot erstreckt sich auf den Betrieb eines Friseurgeschäfts und auf alle anderen Gewerbearten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)