Gewinnerzielungsabsicht

  1. Vorgesehen ist, Arbeiten im haushaltsnahen Bereich nur als Schwarzarbeit zu ahnden, wenn den Betroffenen eine Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden kann. ( Quelle: Tagesspiegel vom 01.02.2004)
  2. Aber Vorsicht: Das Finanzamt prüft die Gewinnerzielungsabsicht. ( Quelle: Die Welt Online vom 08.11.2003)
  3. Lucht sieht ein weiteres Problem: "Es geht nicht an, dass in 15 oder 20 Jahren im Todesfall des einstigen Investors im Rahmen der steuerlichen Prüfung die Anlage in Gera oder Dresden dann als solche ohne Gewinnerzielungsabsicht angesehen wird." ( Quelle: DIE WELT 2000)
  4. Werden nun aber ständig hohe Verluste erzielt, vermutet das Finanzamt mangelnde Gewinnerzielungsabsicht - und streicht den Werbungskostenabzug. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.01.2004)
  5. Sollte der Fonds also nach 30 Jahren unterm Strich immer noch rote Zahlen schreiben, liegt aus Sicht der Behörden keine Gewinnerzielungsabsicht vor. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.07.2004)