Gewinnverwendung

  1. Die Verrechnung des insoweit verwendeten Jahresüberschusses mit dem Kapitalentwertungskonto selbst ist als Gewinnverwendung gewinnneutral (§ 50 IV DMBilG). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 21. Dezember 1993 und 24. Februar 1994 ist der Gesellschaftsvertrag ergänzt durch 10 (Wettbewerbsverbot) und 11 (Gewinnverwendung). ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  3. Dreh- und Angelpunkt ist die Art der Gewinnverwendung. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Der Gesellschaftsvertrag ist am 22. Mai 1975 abgeschlossen und mehrfach, zuletzt am 27. Dezember 1993 abgeändert in 14 (Jahresabschluß), 15 (Gewinnverwendung) sowie ergänzt um 32 (Wettbewerb). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2004 beschließt, erfolgen. ( Quelle: Handelsblatt vom 15.06.2005)
  6. Denn das führt zu Verzerrungen in der Gewinnverwendung. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  7. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 28. Februar 1994 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in 15 (Jahresabschluß und Gewinnverwendung). ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)