Gewissens-

  1. Dieses Recht sei fester Bestandteil der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit, erklärte die Menschenrechtsorganisation gestern in Bonn. ( Quelle: TAZ 1997)
  2. Die Schulverwaltung müsste nach Grundgesetz, Artikel 4 (Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit) die Verantwortung für ein ausgewogenes Ergebnis tragen. ( Quelle: DIE WELT 2000)