Gläubiger-

  1. Zwar werden die Anforderungen an die Darlegungslast des Gläubigers unter- schiedlich-[unterschiedlich] hoch sein, je nachdem, ob es sich um Umstände aus der Gläubiger- oder aus der Schuldnersphäre handelt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. F. enthält in S. 1 einen gesetzlichen Gläubiger- und Schuldnerschutzwechsel in Hinblick auf die in bezug auf die übertragene Beteiligung begründeten Rechte und Pflichten der THA. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Ein Entwurf, der darauf abzielt, die Interessen der Gläubiger- wie der Schuldnerseite zu bedienen, werde dort wohl nicht vorgelegt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.02.2003)
  4. Die Gläubiger- und Aktionärsbanken von Holzmann werden diese Lage gnadenlos für sich ausnutzen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.02.2002)