Gleichbehandlungsgrundsatz

  1. Und wo einige nicht den Anstand haben, nach diesem Gleichbehandlungsgrundsatz zu handeln, da müssen eben gesetzliche Sanktionen Nachhilfe leisten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.12.2004)
  2. Der Berliner Gesetzentwurf bietet dafür eine gute Grundlage, weil er vom Gleichbehandlungsgrundsatz ausgeht und Rechtssicherheit und einen besseren Schutz vor Diskriminierung schafft. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.04.2004)
  3. Er begründet seinen Tadel damit, daß die Entscheidung gegen den "Gleichbehandlungsgrundsatz" nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstoße. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz werde durch die Erhöhung nicht verletzt. ( Quelle: Die Welt Online vom 19.07.2003)
  5. Seiner Meinung nach stehen Gleichbehandlungsgrundsatz und Wettbewerbsfreiheit über einem rechtlichen Eingriff. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Im Zusammenhang damit mußte aber auch geprüft werden, ob - ein entspr. Ergebnis der Auskunfterteilung vorausgesetzt - ein auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gestützter Gehaltsanspr. überhaupt mögl. ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Insoweit verstoße die Bekl. auch gegen den arbeitsrechtl. Gleichbehandlungsgrundsatz. Obwohl auch diesen jeweils nur wenige Mitarbeiter unterständen, erhielten nämlich der Leiter des Südosteuropaprogramms, der Leiter der Abt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Das BAG sieht keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Vielmehr werde die Gleichbehandlung im Verhätnis zu den Wehrdienstleistenden durch die Tarifregelung (bzw. deren zutreffende Auslegung) gerade hergestellt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)