Zur Diskussion steht außerdem die Frage, in welcher Form "homosexuelle Sozialhilfeempfänger ihren Anspruch auf eine Beihilfe im Rahmen der vorbeugenden Gesundheitspflege zum Kauf von Kondomen bzw. Gleitcreme geltend machen" können.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Daraufhin bewilligten die Richter rund 25 Mark pro Monat für 20 Spezialkondome und 100 Milliliter Gleitcreme.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)