GmbH-Betriebsrat

  1. Die Kommune steht auf dem Standpunkt, dass die Mehrheit der Bühnen-Mitarbeiter, die nur an die GmbH "ausgeliehen" ist, deshalb auch nicht in den GmbH-Betriebsrat wählbar ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.03.2005)