Gnadenrichter

  1. Wir finden es unmenschlich und zynisch, wenn, so geschehen in Köln, ein Gnadenrichter beziehungsweise Beauftragter der Justiz einem an Aids erkrankten Gefangenen die Haftentlassung mit der folgenden Begründung verweigert: ( Quelle: TAZ 1989)